Was darf man noch mitnehmen und wie muss es verpackt sein? Susanne Diedler, Kontrollstreifenbeamtin am Flughafen Köln-Bonn, gab im Rahmen der Reisemesse Köln International Auskunft über die – gar nicht so komplizierten – Einschränkungen. "Die Reisenden erhalten am Flughafen eine kleine, transparente und verschließbare Plastiktüte, in der Behälter mit maximal einem Liter Füllmenge aufbewahrt werden können. Insgesamt darf diese Gesamtmenge nur auf zehn Flaschen, Spraydosen und Tuben verteilt werden." Heißt also: Zahnpasta, Deo, Parfüm und Kontaktlinsenmittel können die Reise problemlos antreten. Jeder der Behälter darf allerdings nicht mehr als 100 Milliliter fassen.

Doch Vorsicht: "Selbst wenn die Parfümflasche schon halb leer ist, was zählt, ist die ursprüngliche Füllmenge der Flasche", warnt Susanne Diedler. Wer also einen kleinen Rest Parfüm in einem großen Flakon transportiert, ist selber Schuld: Was zuviel ist, wird bei der Kontrolle rigoros aussortiert und entsorgt. Der Tipp der Expertin, um dies zu vermeiden: "Es ist zu empfehlen, möglichst viele Utensilien mit dem Koffer aufzugeben oder Duschgel, Shampoo und Co. in den Läden innerhalb des Sicherheitsbereiches zu kaufen." In der Duty-Free-Zone ist das Einkaufen nach Herzenslust nämlich immer noch erlaubt.

Was aber tun, wenn das Koffergepäck bereits aufgegeben ist und die teure Champagnerflasche bei der Sicherheitskontrolle durchfällt? Auch hier weiß Susanne Diedler Rat: "An den Flughäfen besteht die Möglichkeit, besonders teure Gegenstände, die ansonsten beschlagnahmt würden, einzulagern." Letztlich bleibt es der Entscheidung des Reisenden überlassen, ob er sein Eigentum im Schließfach verwahren möchte.

Und wie steht es um Medizin? Wird sie benötigt, darf sie mitgeführt werden, auch jenseits der Einliter-Grenze. Allerdings empfiehlt es sich, ein Attest vom Arzt dabeizuhaben, denn auch wenn das Wort „Allergiespray“ in Deutschland keiner weiteren Erklärung bedarf – der italienische oder französische Sicherheitsbeamte wird damit wohl seine Probleme haben.

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