Ein sonniger Urlaub in Italien, da darf die schicke Sonnenbrille natürlich nicht fehlen! Und wie schön, wenn diese dann auch noch das Dolce&Gabbana-Emblem; ziert. Für die meisten Leute leider unbezahlbar, doch wofür gibt es Fälschungen?

In Italien selber ist der Erwerb solcher Raubkopien zwar verboten, aber wenn man sich dort nicht von den Carabinieri erwischen lässt, bestehen gute Chancen, die Brille auch durch den deutschen Zoll zu bekommen. "Andere Länder haben natürlich ihre eigenen Regelungen, die beachtet werden müssen. Für den deutschen Zoll ist aber vorrangig die Frage interessant, ob der Käufer die gefälschten Waren zum Eigenverbrauch oder zu gewerblichen Zwecken erstanden hat", sagt Kai Wilkens, Pressesprecher des Zollamtes Flughafen Köln-Bonn, der im Rahmen der Reisemesse Köln International über die rechtliche Situation aufklärte. "Wenn wir einen Koffer öffnen, in dem wir das gleiche T-Shirt in fünf verschiedenen Größen vorfinden, dann liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein gewerbliches Interesse handelt", erklärt der Fachmann. Im Ernstfall können weitreichende Konsequenzen folgen. Selbst eine Gefängnisstrafe ist möglich.

Unterschieden wird zwischen Marken- und Produktfälschung: Bei Markenfälschung wird nur das Logo imitiert, bei Produktfälschung hingegen gleich der ganze Laptop nachgebaut. Dies ist insbesondere für den ahnungslosen Endverbraucher ein Ärgernis, da solche gefälschten Produkte in Internetportalen als echte Ware angeboten werden. Darum erwartet den gewerbsmäßigen Schmuggler solcher gefälschten Produkte eine Klage vom Schutzrechtsinhaber, also dem Hersteller des Originals. "Am meisten Probleme haben wir mit Waren aus dem asiatischen Raum, vor allem China und Hongkong", erklärt Wilkens.

Markenklau und Produktfälschung sind keine Kavaliersdelikte. Dennoch gilt: Der Normalbürger mit seiner Zwei-Euro-Rolex und der unechten Gucci-Brille hat bei der Zollkontrolle nichts zu befürchten – so lange er sie auf der eigenen Nase trägt!

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