Vernetzt: Kino.to-Betreiber verhaftet. Seite down
Nach Meldung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat die Staatsanwaltschaft Dresden in einem gezielten Schlag 13 mutmaßliche Betreiber der Internetstreamingplattform „Kino.to“ verhaftet. Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in Wohn- und Geschäftsräumen. Allein in Deutschland waren 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich im Einsatz. Nach einer weiteren Person wird gefahndet. Anlass der Maßnahme ist der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen", wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in ihrer Presseinformation mitteilt.
Die Polizei hat die Domain "kino.to" beschlagnahmt. Mehrere so genannte Streamhoster, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, wurden von den Behörden vom Netz genommen. Damit ist eine der beliebtesten deutschen Streamingseiten bis auf weiteres offline.
Vorausgegangen waren jahrelange Vorermittlungen der Polizei. Deren Erkenntnissen zum System "kino.to" deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin. Auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten sollen nach Angaben der GVU einzig zu dem Zweck etabliert worden sein, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen. Erhebliche Einnahmen kann das System "kino.to" dabei nach GVU-Analysen über wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite www.kino.to und auf den Eingangsseiten der Hoster sowie über den Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer der Hoster generieren. Sämtliche Erkenntnisse flossen in den aktuellen GVU-Strafantrag an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Johannes von Rüden auf „Anwalt 24.de“ müssen sich Nutzer der Seiten allerdings keine Sorgen machen. So seien zwar Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich strafbar. Allerdings dürfte es sich beim Ansehen der Filme um ein Bagatelldelikt handeln. Dass von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wird. Anders sehe es aber für die Nutzer aus, die selbst Filme auf die nun gesperrten Hoster hochgeladen hätten.
Nach Angaben der Betreiber wurde die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht. Schätzungen gingen von ca. 400.000 verschiedenen Benutzern täglich aus. Kino.to wies in der Vergangenheit darauf hin, dass keine Log-Dateien angelegt worden seien. So sind Zugriffe schwerer nachzuweisen.
Autor: Sebastian Eckert / Bild: Screenshot Kino.to / 08.06.2011 | Artikel drucken |