Vernetzt: Handysperre erst ab 75 Euro Schulden
Philipp F. (Name geändert) traute seinen Ohren nicht. Statt eines Freizeichens hörte er nur das ungute Tuten einer nicht verfügbaren Verbindung. O2 hatte ihm das Handy gesperrt.
Ein Missverständnis, wie sich im Nachhinein herausstellte. Das Lastschriftverfahren hatte einmal nicht gegriffen.
Als Philipp sich daraufhin bei O2 meldete, um die Sache zu klären, wurde ihm ein zweiter Abbuchungsvorgang versprochen. Aus Kulanz kostenfrei, schließlich sei er seit fünf Jahren treu zahlender Kunde. Leider vergaß die Sachbearbeiterin, dies durchzuführen: O2 sperrte das Handy. Kostenpunkt der Rechnung: 25 Euro. Phlipp F. war als freiberuflich Tätiger damit von der Welt abgeschnitten. Er hatte nur einen Mobilfunkvertrag, Festnetz gab es bei ihm nicht.
Doch damit ist jetzt Schluss. Telefonanbieter dürfen künftig einen Handy-Anschluss erst sperren, wenn der Kunde ihnen mindestens 75 Euro schuldet. Das entschied der BGH am Mittwoch in Karlsruhe. Damit wurden fürs Festnetz gültige Regeln auf den Mobilfunkbereich übertragen. Zudem müssen nun Mobilfunkanbieter ihre Kunden auch warnen, bevor die Verbindung gekappt wird.
Der BGH gab damit einer Klage von Verbraucherzentralen gegenüber der Telekom und Congstar recht. Im genauen Fall ging es um eine Sperrung bei 15,50 Schulden.
Die Richter argumentierten, dass inzwischen das Handy den gleichen Stellenwert genieße wie ein Festnetzanschluss. Zudem sei dies für viele Kunden die einzige Telefonverbindung. Philipp F. hat inzwischen seinen Vertrag mit O2 gekündigt. Eine Entschuldigung oder Entschädigung kam nie an. O2 erklärte ihm später, man hätte zwar angerufen. Aber die Nummer sei zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar gewesen.