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Am 12. Juni 2008 einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf einen weiteren Rundfunkänderungsvertrag. Eine Vielzahl von Akteuren drängte sich dabei ins Rampenlicht, sodass nahezu alle Beteiligten deutlich von einem faulen Kompromiss sprechen. Die Beteiligten Dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihre gebührenfinanzierten Informationen auch im Internet präsentieren, war und ist vor allem den privaten Medien ein Dorn im Auge. Der Spiegel warnte gar, ARD und ZDF könnten dank üppiger Gebühreneinnahmen im Internet gar „die wachsende journalistische Vielfalt allmählich ersticken“. Die Chefs verschiedener großer Verlagshäuser forderten im Juli 2009, dass die öffentlich-rechtlichen auf Werbeeinnahmen verzichten müssten, ansonsten sei der Medienpluralismus in Deutschland gefährdet. Für ARD und ZDF stellt sich die Lage ganz anders dar. Nur ihre Online- Angebote könnten einen Pluralismus gewährleisten, der jenseits kommerzieller Interessen sozialen Zusammenhalt, Kultur und Bildung in den Vordergrund stelle. Fritz Raff, bis 2008 Vorsitzender der ARD, urteilte, dass eine orts- und zeitunabhängige Onlineverbreitung nur Zeitgemäß sei. In dieser stark polemisch durchsetzten Diskussion übte auch Brüssel Druck aus. Die Europäische Kommission hatte bereits 2006 ein Verfahren gegen die deutschen Rundfunkgebühren eingestellt, daran aber Bedingungen der Schaffung eines klaren Regelwerks geknüpft. Der Vertrag trat am 1. Juni 2009 in Kraft, die Regelungen müssen bis zum 31. August 2010 umgesetzt sein. Bitte löschen – die neuen Regelungen Kernpunkt ist das neue Verweildauerkonzept. Es regelt, wie lange Sendungen in den Sendemediatheken bereitgestellt werden dürfen. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Andere Sendungen bleiben nur sieben Tage online, Ausnahmen wie die Tagesschau um 20 Uhr unbefristet. Inhalte, die Wahlen betreffen, verbleiben nur die gesamte Legislaturperiode lang bestehen. Berichte über Sportveranstaltungen müssen bereits nach 24 Stunden entfernt werden. Viele der bestehenden Sendungen sollen nun auf Kosten der Rundfunkanstalten und damit der Gebührenzahler gelöscht werden. Der Drei-Stufen-Test Ob Beiträge online bleiben, wird nun in einem „Drei-Stufen-Test“ geklärt. Als erstes kontrollieren die Rundfunk- und Fernsehräte, ob der Clip zur Rundfunkgrundversorgung gehört, also ob er demokratische, kulturelle oder Gesellschaftliche Partizipationschancen bietet. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob die Sendung Wettbewerbverdrängend oder -bereichernd sind. Und zuletzt wird geklärt, ob die Beiträge angemessen zu finanzieren sind. Als nächstes dürfen private Anstalten Stellungnahmen hierzu abgeben. Dazu, so die Entscheidung der Beihilfe-Entscheidung Brüssels, müssen externe Gutachter zwingend einbezogen werden. Zuletzt gibt es noch eine sechswöchige Frist für die Stellungnahme Dritter. Der Kompromiss ist durchsetzt von unscharfen Begrifflichkeiten wie „textbasierten Beiträgen“, „sendungsbezogen“ und „presseähnlich“, was, wie Medienforscher Matthias Kurp warnt, dazu führen könnten, dass zeitintensiv um jeden Onlinebeitrag gerungen werden muss. An der Realität vorbei Für viele Experten sind medial und temporär begrenzte Internet-Inhalte anachronistisch. Kurp etwa sieht im Internet die Trennung der verschiedenen Medienmärkte aufgehoben. Und tatsächlich ist das Internet unendlich und damit per se pluralistisch, weshalb der Begriff Wettbewerbsverdängung im Netzbereich nur schwer erklärbar ist.
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