1. Geltungsbereich
  1. Das Redaktionsstatut gilt für gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Autorinnen und Autoren, Redakteurinnen und Redakteure, die lokalen und die zentrale Chefredaktion, die am Projekt “campus-web.de“ mitwirken und regelt die Beziehungen der verschiedenen Redaktionen und Redaktionsposten zueinander.
  2. Grundsätzlich sollten sich alle mitwirkenden Personen bemühen einen fairen und kollegialen Umgang miteinander zu schaffen und zu erhalten. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen das Redaktionsstatut verstößt, kann von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
  3. Das Redaktionsstatut ist eine interne Vereinbarung, dessen Inhalt und Geltungsdauer durch Änderungen in Eigentumsverhältnissen oder Neubesetzung von Posten nicht berührt werden.


2. Ziele
  1. Das Magazin “campus-web.de“ ist ein Projekt der eingeschriebenen studentischen Gruppe „Mediennachwuchs“ und verfolgt in Kooperation mit der Fachgruppe Medien in ver.di OV Bonn/Rhein-Sieg und der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union Bonn/Rhein-Sieg (dju Bonn) sowie des „Teams Akademische Berufe“ der „Agentur für Arbeit“ in Bonn das Ziel, interessierten Studenten erste oder auch weiterführende Erfahrungen im journalistischen Arbeiten zu vermitteln.
  2. Studenten, Studieninteressierte sowie Jugendliche im Allgemeinen bilden die primäre Zielgruppe von “campusweb.de“ . Die Kernregion sowohl in Verbreitung wie Berichterstattung liegt bisher im Raum Aachen/Bonn/Köln.
  3. “campus-web.de“ ist ein Magazin von jungen Leuten für junge Leute und behandelt sowohl universitäre Themen, als auch Themen der wissenschaftlichen Berufsausbildung bzw. des akademischen Arbeitsmarktes, Musik, Kultur, Reisen, Sport, Politik Soziales, Medien, Medienpolitik, Wirtschaft, Wirtschaftspolitik und Regionales.


  4. 3. Grundsätze
    1. Die Redakteure/Redakteurinnen von “campus-web.de“ achten auf Aktualität und Korrektheit der dargebrachten Informationen. Zudem muss gewährleistet sein, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, keine diskriminierenden Äußerungen getätigt werden oder gewaltverherrlichende Inhalte veröffentlicht werden. Grundsätzlich gilt für alle Publikationen von “campus-web.de“ :
      1. Die Medien von campus-web.de sind unabhängig und überparteilich. Sie weisen jede ökonomische oder politische Einflussnahme von außen zurück. Die Würde des Menschen wird geachtet. Die Berichterstattung erfolgt wahrheitsgetreu und aktuell.
      2. Kritische und ausgewogene Berichterstattung ist das Ziel der Publikationen von campus-web.de.
    2. Die Redaktion verpflichtet sich zur Einhaltung des Pressekodex des Deutschen Presserats.


    4. Redaktion
    1. Über Inhalte und Gestaltung des Magazins “campus-web.de“ entscheidet die Redaktion. Die Redaktion handelt daher eigenverantwortlich und autonom. Zur Redaktion zählen die Ressortleitungen und ihre Stellvertretung, die Lokalchefs und ihre Stellvertretungen, sowie die Chefredaktion von Campus-Web. Die presserechtliche Verantwortung liegt auch bei Namensartikeln bei der Chefredaktion.
    2. Die Redaktion von “campus-web.de“ ist wie folgt zusammengesetzt:
      1. “campus-web.de“ besteht aus den regionalen Redaktionen (zurzeit: Bonn und Köln)
      2. die regionalen Redaktionen setzen sich jeweils aus Redaktionsleitung, Redaktion und Freien Mitarbeitern zusammen. Diesen regionalen Redaktionen ist eine zentrale Chefredaktion vorgestellt.
      3. Der Chefredaktion sind Ressortleiter unterstellt, die für die ihnen anvertrauten Ressorts inhaltlich verantwortlich sind. Sie vergeben eigenverantwortlich Themen und Termine an die Mitarbeiter der regionalen Redaktionen. Sitz der Chefredaktion ist Bonn.
    3. Redakteur/innen und Ressortleiter/innen müssen Mitglieder des Vereins Campus Web e.V sein und haben bei Fragen der inhaltlichen und konzeptionellen Gestaltung volles Stimmrecht. Freie Mitarbeiter können Mitglied des Vereins sein, besitzen jedoch kein Stimmrecht in der Redaktionsversammlung. Zur Redaktionsversammlung gehören alle Redakteure und Ressortleitungen aller Standorte. Die Redaktionsversammlung findet einmal jährlich in Bonn statt.
    4. Der/die Chefredakteur/in und dessen Stellvertreter/in werden aus den Reihen der Ressortleiter/innen in der Redaktionsversammlung gewählt. Der/die Chefredak-teur/in fungiert als erste/r Ansprechpartner/in für alle redaktionelle Belange und für den Vorstand des Vereins Campus-web e.V. sowie der Domaininhaberin von campus-web.de.
      1. Die Amtszeit in der Chefredaktion (Chefredaktion, Stellvertretung, CvD) beträgt ein Jahr. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
      2. Das Vorschlagrecht liegt bei den lokalen Redaktionsleitungen und den Ressortleitungen. Die Wahlvorschläge werden der Domaininhaberin zur Nominierung vorgelegt. Die Domaininhaberin kann Kandidaten ablehnen oder andere Kandidaten aus den Reihen der Redaktion und der MitarbeiterInnen benennen.
      3. Die Redaktion wählt die Chefredaktion und legt der Domaininhaberin die Wahlergebnisse zur Bestätigung der Chefredaktion vor. Die Domaininhaberin beruft die Chefredaktion von campus-web.de.
    5. Über die Aufnahme neuer Redaktionsmitglieder entscheiden die Redaktionen.
    6. Die Chefredaktion benennt aus den Reihen der Redakteur/innen die Ressortleiter und teilt der Domaininhaberin deren Namen zur Bestätigung mit.
    7. Die Redaktion tagt im Semester wöchentlich, in den Semesterferien nach Vereinbarung.
    8. Die Sitzungen werden von den Ressortleitungen vorbereitet und von der Chefredaktion geleitet.
    9. Die regionalen Redaktionsleitungen und die Chefredaktion treffen sich mindestens einmal pro Semester zum allgemeinen Informationsaustausch am Sitz der Chefredaktion in Bonn.
    10. Die Redaktionsmitglieder sind dazu aufgefordert, an Fortbildungsmaßnahmen, die campus-web in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern anbietet, teilzunehmen.


    5. Redaktionelle Arbeit
    1. Die Mitarbeit bei “campus-web.de“ erfolgt generell unentgeltlich. Jede Woche findet eine Sitzung und Treffen der regionalen Redaktionen statt, bei dem Arbeitsaufträge verteilt, allgemeine Informationen ausgetauscht und Termine und Veranstaltungen geplant werden.
    2. Der Grundsatz der redaktionellen Arbeit bei “campus-web.de“ ist die selbstständige, eigenverantwortliche Tätigkeit der RedakteurInnen.
    3. Die Redaktionsleitung agiert bei der Arbeit der Redakteure beratend, unterstützend und gegebenenfalls redigierend.
    4. Kein Redakteur darf gezwungen werden, gegen die eigenen Überzeugungen und Einstellungen zu arbeiten.Unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der Redaktion werden von allen Mitarbeitern respektiert. Subjektive Meinungsäußerungen innerhalb der Publikationen sind als solche kenntlich zu machen.
    5. Offene Fragen werden in konstruktiver Zusammenarbeit gelöst. Sollte dies in einem angemessenen Zeitraum ergebnislos bleiben, liegt die Entscheidungskompetenz bei der Chefredaktion bzw. der regionalen Redaktionsleitung.
    6. Die regionalen Redaktionen veröffentlichen ihre jeweiligen Inhalte in eigener Verantwortung. Es besteht jedoch ein Rückholrecht der Chefredaktion bei Verstößen gegen die Redaktionsgrundsätze oder sonstige rechtliche Bestimmungen.


    6. Herausgeber
    1. Die Domaininhaberin beruft die Herausgeber/Innen von campus-web.de.
    2. Die Amtszeit als „Verantwortliche/n Herausgeber/In" beträgt in der Regel ein halbes Jahr. Ehemalige verantwortliche und zusätzliche Herausgeber können ehrenhalber auf unbegrenzte Zeit ernannt werden.
    3. Die Aufgabe, der „Verantwortliche/n Herausgeber/In" besteht, in der Unterstützung der Chefredaktion bei der Gestaltung und Entwicklung der Medien des Magazins campus-web.de.
    4. Die Herausgeber/Innen unterstützen die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/Innen des Magazins.
    5. Im operativen Geschäft unterstützen die Herausgeber/Innen die Redaktionen durch Beratung und Coaching.


    7. Redaktionsbeirat campus-web.de
    1. Der Beirat besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern:
      • ein Vertreter des Vereins campus-web e.V.
      • ein Vertreter des Domaininhaberin von “campus-web.de“
      • ein Vertreter der Hochschulgruppe „Mediennachwuchs“
      • Die ihre jeweiligen Vertreter im Beirat werden durch den Vorstand des Vereins campus-web e.V. und durch den Vorstand der Domaininhaberin von “campus-web.de“ entsand.
      • Die Vertretung der Hochschulgruppe „Mediennachwuchs“ wird auf ein Jahr durch die Mitgliederversammlung der Hochschulgruppe gewählt.
      • Kein Mitglied des Reaktionsbeirates kann gleichzeitig Mitglied der Redaktion sein.
    2. An den Sitzungen des Beirates nimmt ein Vertreter der Chefredaktion teil.
    3. Weitere Mitglieder können einstimmig durch den Redaktionsbeirat berufen werden.
    4. Der Redaktionsbeirat campus-web ist gehalten sich, in die inhaltliche Arbeit des Magazins einzugreifen, wenn Hinweise auf Verstöße gegen allgemein geltendes Recht, gegen das Presserecht, gegen dieses Redaktionsstatut oder Hinweise auf wirtschaftliche politische oder sonstige äußere Einflussnahme bestehen.
    5. Findet der Redaktionsbeirat Anhaltspunkte, die auf Verstöße gegen geltendes Recht oder das Redaktionsstatut hinweisen oder auf Einflussnahme von außen deuten, unternimmt er die erforderlichen Maßnahmen, um dies abzustellen und zu korrigieren, um sowohl die Redaktion als auch die Domaininhaberin vor möglichem Schaden zu schützen.
    6. Zur Wahrung eigener Rechte sind weder der Verein campus-web e.V. noch die Domaininhaberin von “campus-web.de“ an Beschlüsse des Beirates gebunden. Der Domaininhaberin steht sowohl in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, als auch zur Sicherstellung der Einhaltung des geltenden Redaktionsstatutes ein Veto-Recht zu.
    7. Beschlüsse werden im Beirat mit Mehrheit gefasst. Die Beschlüsse sind unmittelbar durch die Chefredaktion und die Redaktionen umzusetzen.


    8. Verein Campus-Web e.V.
    Die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Magazins campus-web wird durch den Verein sichergestellt. Dieser hat keinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung. Der Verein unterstützt gemäß seiner Satzung die Arbeit des Nachwuchsjournalisten-Projektes “campus-web.de“.



    9. Domaininhaberin campus-web.de
    Die Domaininhaberin stellt die Domains wie bisher kostenlos für die Förderung des journalistischen Nachwuchses bereit. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.



    10. Geltungsdauer
    Das Statut wurde wurde am 15. April 2008 durch die Gründung-Redaktionsversammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes beschlossen. Es gilt nach der Bestätigung durch die Domaininhaberin zunächst für 2 Jahre. Wird das Statut nicht drei Kalendermonate vor Ablauf der Frist durch Beschluss des Redaktionsversammlung von “campus-web.de“ oder die Domaininhaberin gekündigt, so verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Artikel drucken