Was später geht, muss auch früher getan werden!
Der Würde von Eltern und Kind zuliebe.
Ein Kind, zusammengestellt nach Wunsch. Der Beginn des Designerbabys. All das ist im Zusammenhang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) immer wieder zu hören. Doch worum geht es im Kern der Diskussion eigentlich?
Es geht darum, in vitro befruchtete Eizellen zu untersuchen, die höchstwahrscheinlich einen ererbten genetischen Defekt haben, bevor sie der Mutter eingepflanzt werden. Ist also eines oder sind beide Elternteile von einer bestimmten Erbkrankheit betroffen und befruchten dabei künstlich, so kann bald eine Untersuchung stattfinden.
Die PID ist und bliebe damit in Deutschland eine Ausnahmeuntersuchung auf eine Erbkrankheit. Dabei geht es nicht darum, ein perfektes Kind zu zeugen. Es geht darum, Eltern die aller Voraussicht nach ein Kind mit denselben Krankheiten zur Welt zu bringen, die auch sie besitzen.
Diese Untersuchung nutzt somit nur Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind genauso wie sie unter ihrer Krankheit leiden muss. Solche Krankheiten sind etwa Muskeldystrophien, degenerative Muskelerkrankungen oder Huntington. Gerade Letztere ist ein grausames Leiden für die Betroffenen. Und Huntington ist zu 50 bis 100% vererbbar. Immer.
Die Eltern wollen nicht, dass auch ihr Kind mit einer solchen Krankheit geboren wird. Es geht ihnen nicht um Augenfarbe, die heutzutage sowieso nicht bestimmbar ist. Es geht schlicht darum, ein Kind zu gebären unter den bestmöglichen Voraussetzungen an Lebensqualität, ein Kind, dass nicht mit spätestens 40 oder 50 Jahren Lebenszeit ans Bett gefesselt ist oder künstlich ernährt werden muss, weil sich seine Zunge unbewegbar an den Gaumen gekrallt hat.
Darf man dafür aus verschiedenen Eizellen auswählen und die anderen vernichten? Vielleicht sollte man diese Frage anders angehen. Gäbe es die Möglichkeit der PID nicht, dürften diese Eltern ihr Kind erst später abtreiben. Sie müssten sich also eine möglicherweise defekte Eizelle einsetzen lassen, einige Wochen lang warten. Erst dann dürfte es legal abgetrieben werden. In dieser Zeit würden beide mit der Angst leben müssen, das Kind könnte ebenfalls erkrankt sein.
Die PID wählt also Kinder aus dem Reagenzglas aus und setzt den bestmöglichen, sprich, nicht gendefekten Embryo ein, statt willkürlich einen. Die anderen werden auf den Müll geworfen. Das mag drastisch klingen. Aber man muss sich fragen, ob hier der Wille der Eltern höher bewertet werden muss als das Interesse eines Zellhaufens. Zudem überlebt dieser im weiteren auch nur, wenn er gesund ist – andernfalls droht weiterhin die Abtreibung nach der "klassischen" Feststellung der Erbkrankheit. Zudem werden bereits bei einer künstlichen Befruchtung bislang zwei Eizellen eingepflanzt, weitere tiefgefroren. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten wird nur in unter 50% ein Kind aus einer solchen Eizelle.
Dies gilt auch für ein weiteres Gegenargument. Bei der PID wird nach Beginn der Zellteilung eine der sogenannten totipotenten Zellen untersucht. Das sind Zellen, aus denen sich höchstwahrscheinlich ein gesamter Mensch entwickeln kann. Eine Untersuchung würde also theoretisch einen gesamten Menschen töten, was rechtlich und ethisch problematisch wäre.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Doch wo beginnt der Schutz menschlichen Lebens? Bei der Befruchtung? Welche Rechte hat eine Zelle? Wie erwähnt sollte hier nicht nur auf die Eltern und den ewigen Wunsch nach "Hauptsache gesund" Rücksicht genommen werden. Sondern auch auf den Schutz des Nachwuchses vor einer furchtbaren Krankheit.
Das sind auch die Kernpunkte, die für eine PID sprechen. Warum sollte es verboten sein, Zellhaufen zu untersuchen und zu vernichten, wenn es am selben Zellhaufen Monate später "erlaubt" ist? Weil dasselbe Leben dann weniger zählt? Oder zählt dann die "Gefahr für das Leben oder die seelische und körperliche Gesundheit der Schwangeren" höher? Mit diesem Argument sind Abtreibungen von Behinderten Kindern für Betroffene mit Erbkrankheiten legal.
Die Leiden eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es bei einem späteren Abbruch dazu, bei einer vorherigen Eizellenuntersuchung blieben sie vor allem der Mutter erspart. Dies sollte man nicht unterschätzen. Wird die PID nicht eingesetzt, müssten Eltern mit Huntington, die ihr Kind vor einer solchen Krankheit schützen wollten, einmal, zweimal, vielleicht öfter Schwangerschaften abbrechen oder im schlimmsten Fall kinderlos bleiben. PID erlaubt es gar erst vielen Betroffenen, gesunde Kinder zu bekommen. Nicht umsonst sprechen sich einige Betroffenenverbände auch für die PID aus. Und: Die Betroffenen selbst gehen den Weg der PID, er wird ihnen nicht aufgezwungen.
PID in diesem begrenzten Rahmen einzusetzen ist nicht nur notwendig, sondern nötig. Es ist eine Möglichkeit für Betroffene, mit einem gesunden Kind schwanger zu werden. Wir sollten die gesetzliche Lücke hier schließen, Klarheit schaffen und froh sein, dass wir diese Möglichkeiten inzwischen besitzen. Es liegt am Staat, Grenzen gegen einen Missbrauch wie etwa des Designerbabys oder des Ersatzteilklons zu schaffen. Das Verfassungsgericht hat dies bereits getan. Mit PID wird es in Deutschland kein Designerbaby und strampelndes Ersatzteillager geben. PID taugt nicht zur Massenuntersuchung. Und vielleicht ist es auf diesem Wege auch möglich, gewisse genetische Krankheiten langfristig zu minimieren oder gar auszurotten.
Sebastian Eckert
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Was gibt es da zu diskutieren?
Die Antwort ist: Nein!
Präimplantationsdiagnostik ist medizinisch gesehen kein Problem: Eine Frau erhält eine Hormonbehandlung. In deren Folge reifen in ihren Eierstöcken mehrere Eizellen gleichzeitig heran (Superovulation). Diese werden entnommen und in vitro befruchtet. Nach erfolgreicher Befruchtung beginnen die Eizellen sich zu teilen. Nach etwa fünf Tagen haben sie sich zu Blastozysten entwickelt. Deren einzelne Zellen sind jetzt determiniert, haben ihre "Bestimmung" bereits erhalten; sie sind also keine Stammzellen mehr.
Die Zellen einer Blastozyste enthalten jeweils das vollständige Genmaterial des späteren Säuglings. Einige werden entnommen und nun dahingehend untersucht, ob sie Gene enthalten, die zu Krankheiten führen können. Zu den sogenannten Erbkrankheiten. Blastozysten und – in ihrer weiteren Entwicklung (auch in vitro!) – Embryonen, die keine "krankhaften" Gensequenzen aufweisen, werden in die Gebärmutterschleimhaut der Mutter eingepflanzt. Meist zu mehreren. Hat diese Einnistung Erfolg und wächst der Fetus heran, wird das Kind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht an der Erbkrankheit leiden, auf die zuvor untersucht worden ist. Embryonen, die "krankhafte" Gensequenzen aufweisen, werden dagegen in der Regel vernichtet.
Technisch gesehen ist das alles ein Aufwand, der sich nicht sonderlich vom "Sexing" unterscheidet: der Geschlechtsbestimmung im Rahmen moderner Tierzucht. Auch hier gibt es Superovulation, Keimzellenentnahme und künstliche Befruchtung. Allerdings werden bei der Präimplantationsdiagnostik nicht tierische, sondern menschliche "Ausgangszellen" produziert, untersucht und letztlich für "brauchbar" oder "unbrauchbar" befunden – im Klartext: selektiert. Präimplantationsdiagnostik zu betreiben bedeutet also, mehrere Embryonen zu produzieren und zu selektieren. Es bedeutet, "Menschen im Frühstadium" in vitro zu produzieren und zu selektieren.
Die "Erfolgsquote" ist niedrig. Im Schnitt müssen für die Geburt eines "genetisch gesunden" Babys über 100 Eizellen befruchtet werden. Nicht jede Befruchtung ist ein Erfolg, nicht jede Einnistung glückt. Körperlich-seelischer Streß und gesundheitliches Risiko für Frauen, lebensgefährliches Procedere für "Menschen im Frühstadium". Diese Bezeichnung ist zulässig, denn die genetische Identität von Blastozysten ist definitiv: eine jede Blastozyste ist genetisch gesehen ein Individuum. Und da sie ein menschliches Frühstadium darstellt, ist es nur folgerichtig, von einer menschlichen Blastozyste als einem "Menschen im Frühstadium" zu sprechen. Dabei ist es irrelevant, daß auch auf natürlichem Wege nicht jede Blastozyste zum Embryo, zum Fetus und letztlich zum Säugling heranwächst.
Nun werden zur Rechtfertigung der Präimplantationsdiagnostik zwei Aspekte bemüht: der ethische und der juristische. Unter letzterem wird die Frage diskutiert, ob es konsequent sei, die Präimplantationsdiagnostik per Gesetz zu verbieten. Denn Abtreibung im Falle einer schweren Behinderung des Kindes sei unlogischerweise erlaubt.
Obgleich es dringend nötig ist, hier juristische Klarheit zu schaffen: diese Frage droht ein Scheingefecht einzuleiten. Denn eine Abtreibung auch nach dem 3. Schwangerschaftsmonat ist auch dann in der Regel nicht straffrei, wenn mit einer schweren Behinderung des Kindes zu rechnen ist. Sie kann unter diesen Voraussetzungen straffrei sein – im Einzelfall.
Unter ehtischem Aspekt wird zumeist das Argument angeführt, daß eine genetische Selektion der Embryonen zum Wohl des späteren Kindes und überdies zum Glück der Eltern geschehe. Denn wer könne Eltern zumuten, das eigene Kind an schwerer Behinderung oder gar tödlicher Krankheit leiden zu sehen? Die Präimplantationsdiagnostik, so läßt sich ausgerechnet der ehemalige evangelische Pfarrer Peter Hintze vernehmen, erleichtere Eltern "das Ja" zum Kind.
Sie nütze schließlich auch todkranken Geschwisterkindern. Wenn die nämlich zum Überleben beispielsweise einen genetisch ähnlichen Knochenmarkspender ohne "kranke Gene" brauchen, dann liegt der Gedanke an Embryonenauswahl nahe. Das "Designerbaby" als Lebensretter, das Geschwister als wertvolle Ressource.
Doch wer kann verantworten, um dieser Ziele willen reihenweise menschliches Früh-Leben im buchstäblichen Sinne auf den Müll zu werfen? Das Glück der Eltern und die Gesundheit eines Kindes sind hohe Güter. Aber um diese zu erhalten, soll es vertretbar sein, gleich Dutzende menschliche Individuen "anzuproduzieren" und dann auszusortieren? Und im Falle des markspendenden Designerbabys stellt sich doch bittesehr die Frage: Wer soll das dem Kind später einmal erklären?
Wer diese Verantwortung übernimmt, bekommt nur dann keine Alpträume, wenn er entweder dem menschlichen Embryo a priori das Menschsein nicht zugesteht, oder aber das Gemüt eines Fleischerhundes besitzt. Überflüssig zu erwähnen, daß die Frage indiskutabel ist, ob und inwieweit ein Mensch mit schwerer Krankheit oder Behinderung ein wertvolles Leben führt. Das können die Betroffenen nur selbst beantworten – und zu Recht melden sich hier Behindertenverbände heftig zu Wort!
Es geht um menschliches Leben. Und zwar an seiner Wurzel. Denn mit dem Moment der Befruchtung hat das Leben eines Menschen begonnen. Eine Gesellschaft, die hier nicht für bedingungslosen Schutz eintritt, andererseits aber aufgeregte Debatten um die Vorgänge in Schlachthöfen führt, ist dekadent. Eine Gesellschaft, die angesichts medial aufgeplusterter Hollywood-Genesungsgeschichten Tränen der Rührung vergießt, daraufhin aber gänzlich ungerührt den Embryonenschutz zur Diskussion stellt, ist unmündig. Eine Gesellschaft, die den ersten Schritt zu einer biotechnologisch gestützten menschlichen Zuchtwahl billigt, ist blind. Und Politik, die es versäumt hat, diesen Bereich gesetzlich eindeutig zu regeln, hat versagt.
David Weiers
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